Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisung: Die Oberstaatsanwaltschafthat bei Rechtshilfefällenstandardmässig zu veranlassen und bei nichtvon ihr behandeltenFällendurchzusetzen,dass zunächstnach sechs Monaten und dann alle drei Monate der Verfahrensstand bei der ersuchten Behörde erfragt wird. Empfehlung: Die Fälle sind wie alle anderen Fälle der Staatsanwaltschaft möglichst zügig voranzutreiben und abzusch liessen. 8.10