Seite 38 8.9.1 Das Rechtshilfeverfahren im Fall AK 010 12 1100 (vgl. bereits oben E. 8.1–8.7) verlief aus verschiedenen Gründen sehr schleppend: Die Oberstaatsanwältinreichte ein erstes Rechtshilfeersuchen erst am 18. Oktober 2013 beim Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtshilfe, ein. Dieses wurde wegen Mängeln am 31. Oktober 2013 retourniert. Am 15. Januar 2014 reichte es die Oberstaatsanwältin erneut ein.