Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschaft hat für die ganze Staatsanwaltschaft geltende Weisungen aufzustellen, dass sämtliche Strafbefehle – auch bei Massendelikten – rechtskonform zugestellt werden. Um die ausgefällten Sanktionen besser erhältlich zu machen, sind konsequent Kautionen abzunehmen bzw. rechtshilfeweise abnehmen zu lassen. Massnahme: Das offenbar fehlende Fachwissen ist raschmöglichst mittels interner und externer Schulung zu erlangen. Empfehlung: Es ist anzustreben, dass – wie in anderen Kantonen – Standardübersetzungen der Strafbefehle auf Französisch und Englisch vorliegen.