Die Befragungvon StaatsanwaltDD. brachtezu Tage (Protokoll,Frage 14 ff.), dass die Staatsanwaltschaft Strafbefehle ins Ausland sehr häufig nicht auf dem diplomatischen Kurierweg zustellt, und zwar auch dort, wo eine direkte Zustellung nicht erlaubt wäre. Es sei eine Kosten-/Nutzenfrage.Wenn Personen aus Saudi-Arabien ein SVG-Delikt begingen, ohne dass eine Kautionerhältlichsei, werde der unübersetzteStrafbefehlauf Deutsch dorthingesandt – im Bewusstsein, dass man nie mehr etwas hören werde. Eine Übersetzung und ein Versand auf diplomatischemWeg seien zu kostspielig.