8. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 010 12 1100 8.1 Einer indischen Reiseleiterinwurde in diesem Verfahren vorgeworfen, Gelder der Teilnehmer einer Reisegruppe veruntreut zu haben, indem sie das von der G. Hotel in X zum Kauf von Billettenfür die Titlisbahnenzur Verfügung gestellteGeld für eigene Zwecke verwendet und von Teilnehmern der Reise die Billettkostenindividuellnochmals eingezogen habe. Die Oberstaatsanwältin verurteilte die Reiseleiterin mit Strafbefehl vom 18. März 2013 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 45.-- und einer Busse von Fr. 1'C)00.--