Straffällige Asylbewerber stellen richtigerweise keine Kriminaltouristen dar, sondern haben je nach Asylverfahren einen unterschiedlichenAufenthaltsstatus. So können abgewiesene Asylbewerber vorläufig in der Schweiz aufgenommen werden. Vorläufig Aufgenommene sind etwa Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder aus vollzugstechnischen Gründen als unmöglicherwiesen hat.