7.22 Die Oberstaatsanwältinerliess am 1. Dezember 2016 eine Weisung betreffendAusschaffung straffälligerAusländer und leitete diese am 5. Dezember 2016 per Mail den GerichtspräsËdiendes Kantons- und Obergerichts zur Kenntnis weiter. Der Titel der Weisung ist allerdings nicht korrekt, handelt die Weisung doch von der Landesverweisung von Aus- Seite 32 ländern und nicht von deren Ausschaffung, was nicht gleichzusetzen ist. Ein des Landes Verwiesener kann nicht automatisch ausgeschafft werden.