7.21.3 Die Oberstaatsanwältinführte im Rahmen der Befragung aus (Protokoll,Fragen 173 ff.), dass sie bei der Obwaldner Staatsanwaltschaft eine eigene Praxis hätten, wonach Kriminaltouristennichtunter die Landesverwetsungs-Normfallenwürden. Es gehe darum, eine Bewilligungzurückzunehmen. Leute, die keine Bewilligung hätten, würden nicht unter die Ausschaffungsartikel fallen.