7.21.2 Staatsanwalt DD. erwähnte bei der Befragung (Protokoll, Fragen 12 f.), für ihn sei ganz klar, dass dieser Fall vor Gericht gehöre und eine Landesverweisungbeantragt werden müsse. Aber der Fall könne andernfallseben schneller erledigtwerden. Er führte weiter aus, dass in der Staatsanwaltschaft Einigkeit darüber bestehe, dass Kriminaltouristen nicht unter den Landesverweisung fallen würden. Dies sei sinnvoll, da diese Kriminaltouristen, bis die Gerichtsverhandlung stattfinde, längst nicht mehr im Land bzw. bereits schon wieder zehn Mal eingereist seien.