Seite 31 Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlung: Die Oberstaatsanwaltschaft hat bei der Festlegung von Probezeiten sicherzustellen, dass die Rückfallgefahr und allenfalls die Massnahmebedürftigkeit des betreffenden Täters berücksichtigtwird, nichtjedoch die Deliktsschwere oder ein ungutes Gefühl bezüglich Täterprognose, da dieser allenfalls mit einer unbedingten oder teilbedingten Strafe Rechnung zu tragen ist.