Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschaft hat sicherzustellen, dass in den Begründungen der Strafbefehle jeder sanktionierte Tatbestand eine gesonderte Sanktion aufweist. Das Anführen einer blossen totalen Bussensumme im Sinne einer Gesamtbusse, die zudem teilweise noch eine Verbindungsbusse mitumfasst, ist nicht statthaft und verhindert eine zielgerichtete Anfechtung.