Seite 30 daher unklar, ob sich die Busse lediglichauf den geringfügigenDiebstahlund/oderdas Führen des Lieferwagens ohne den erforderlichenFührerausweis bezieht oder auch noch eine Verbindungsbusse zu den übrigen Delikten darstellt. Für jeden sanktionierten Tatbestand ist eine gesonderte Sanktion auszuweisen und nicht lediglicheine Gesamtbusse auszufällen, die zudem teilweise noch eine Verbindungsbusse mitumfasst. Solche Strafbefehlesind weder durch Laien noch durch Rechtsanwältegezielt anfechtbar, da die einzelnen Sanktionen aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich sind.