Massnahme: Entschädigungszahlungen wegen Überhaftsind mit einer stringentenVerfahrensleitungund einer entsprechendenSanktioniemng auf Stufe Staatsanwaltschaftin aller Regel zu vermeiden. 7.19 Unklarist bei beidenStrafbefehlen der Charakterder Bussenvon Fr. 3'000,--und Fr. 2'000.--, die nicht als Verbindungsbusse deklariert werden, gemäss Befragung der Oberstaatsanwältin aber als solche gemeintseien (Protokoll,Fragen 159 ff.). Es bleibt