Die von der Oberstaatsanwältinerwähnte Bezahlung von Geldstrafen durch die Caritas trifft nicht zu. Wie die vom Obergericht angefragte Caritas Schweiz mit Schreiben vom 18. Februar 2019 unmissverständlichausführte, hat sie zum einen seit Ende 2016 keine Leistungsvereinbarung mehr mit dem Kanton Obwalden, zum anderen verneint sie, jemaIs Bussen oder Geldstrafen für Asylbewerber bezahlt zu haben, da solche Aufwendungen nichtzum Grundbedarf dieser Personengruppezu zählen seien