Die Oberstaatsanwältin führte anlässlich der gerichtlichen Befragung aus (Protokoll, Frage 148), sie gebe auch in solchen Fällen Geldstrafen, wenn sie hoffe, diese Personen damit so schnell wie möglich in ihr Heimatland zurückschaffen zu können. Die Oberstaatsanwältin erwähnt zudem, dass die Geldstrafe bei dieser Personengruppe mitunter durch die Caritas bezahlt werde (Protokoll, Frage 38). Bei einer bedingten Freiheitsstrafe hätte man sie hier behalten müssen, bis das Ausschaffungsverfahren erledigt gewesen wäre.