Seite 27 noch Vermögen aufweisen. B. erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 5 Jahren und eine Busse von Fr. 3'000.--. Den anderen Täter, 1., sanktionierte die Oberstaatsanwältin mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, bedingtaufgeschoben bei einer Probezeitvon 5 Jahren und eine Busse von Fr. 2’000.--.