Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisung: Die Oberstaatsanwaltschaft hat sicherzustellen, dass bei sämtlichen von Amtes wegen oder per Strafantrag zu verfolgenden Delikten eine Verfahrenserledigung (Schuldoder Freispruch oder Einstellung) für jeden einzelnen Tatvorwurf erfolgt. 7.12 Wie die Oberstaatsanwältin die in den Strafbefehlen angewandte Tagessatzhöhe von Fr. 50.-- herleitet, zumal sich zu den Einkommens- und Vermögenswerten kein Erhebungsformular in den Akten befindet, bleibt auch hier letztlich offen (vgl. die in diesem Zusammenhang zu treffenden Massnahmen oben nach E. 6.16).