7.7 Die Oberstaatsanwältin unterIËess es im Rahmen des Schriftenwechsels klarzustellen, weshalb ein Gesprächsprotokoll oder Antwortschreiben in den Akten fehlt. In der persönlichen Befragung stellte sie die Kosten-/Nutzenabwägungin den Vordergrund (Protokoll, Frage 134). Die Praxis der Oberstaatsanwältin lässt sich dabei wie folgt zusammenfassen: Je kleiner der Aufwand der Fallerledigung,desto weniger wird die tatsächliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Obwalden abgeklärt.