7.5 7.5.1 Im Rahmen der Befragung von Staatsanwalt DD. betonte dieser, ohne Aktenkenntnisse einzelne Fragen des Falles zwischen Tür und Angel kurz mit der Oberstaatsanwältin besprochen zu haben. Dabei sei es lediglichum die Kürzung der Anwaltshonoraregegangen. Hierzu habe er gesagt, dass die Gesamtrechnungstimmenmüsse. Ihmsei nichtbekannt gewesen, dass die Anwälte von einem anderen Kanton als amtliche Verteidiger eingesetzt worden seien.