Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Art. 38 Abs. 2 GebOR ist zwingend einzuhalten. Die Oberstaatsanwaltschaft hat dafür besorgt zu sein, dass namentlich ausserkantonale Anwälte über diese Bestimmung informiertwerden. Diese Information ist aktenkundig festzuhalten. 7. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 010 17 2563 und AK 010 17 1497 7.1 Die Staatsanwaltschaft erwähnt ein Fallbeispiel, worin es um mehrere Diebstähle, etwa einen sogenannten Rammbockeinbruchin Bremgarten/AG und um einen Einbruch in ein Obwaldner Hotel ging. Die Deliktstätigkeitfand im Kanton Ot:)waldenam 24. Mai 2017 statt,in Bremgartenam 30. Mai 2017. Umstrittenwar der Gerichtsstand:Die Staatsan-