Anlässlich der Befragung durch das Obergericht führte die Oberstaatsanwältinaus (Protokoll,Fragen 33 f.), es gebe Fallkategorien,wie die "Glaubenberg-Fälle",bei denen Asylbewerber betroffen seien oder IV-Fälle wie bei G., die sie mit einer "Pauschale" gelöst habe. Diese Tagessatz-Pauschale, mithinein angenommenerTagessatz, kommtgemäss Oberstaatsanwältinzur Anwendung, wenn Beschuldigte nicht viel verdienten. DËesfalls habe sIe die Einkommens- und Vermögensverhältnisse "nicht immer abgeklärt". Bei Ausländern oder Asylbewerbern kläre sie die Steuern meistens nicht ab.