Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Massnahmen:Die Oberstaatsanwaltschafthat Ihre Einvemahmetechnikgrundlegendzu überdenken. Die Verfahrensparteien sind eingehend zu befragen, wobei den offenen Einstiegsfragen konkrete Detailfragen folgen müssen, die Aussagen anderer Personen aufnehmen und allfälligeWidersprüche aufzuzeigen haben. Ankündigungen über das weitere Vorgehen sind nur in allgemeinerWeise zu äussern, wobei eine konkrete Festlegung zu unterbleiben hat. Empfehlung: Aufgrund der virulenten Unsicherheiten empfiehlt sich eine entsprechende externe Schulung zur Durchfül von Einvernahmen 6.8 6.8.1