Seite 13 per Natel gefilmtenverbalenSchlagabtausch ausgewertet oder eingesehen hätte. Ebenso hatte sie auf eine Befragung der mutmasslichenZeugen A. und dessen Onkel verzichtet. Die Oberstaatsanwältin erwähnt anschliessend im Befragungsprotokoll (zu G. gerichtet): "Aufgrund der getätigten polizeilichen Ermittlungen haben Sie keine strafrechtlich relevante Drohung ausgestossen. Das Verfahren wird gegen Sie in dieser Sache eingestellt."