Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisung: Es ist sicherzustellen, dass eine durchgehende Akturiemng und die fortwährende Erstellung eines entsprechenden Aktenverzeichnisses, aber auch eines Verfahrensprotokolls bei allen Fällen, ausgenommen ganz einfach gelagerte Fälle, durchgeführt und von der Oberstaatsanwaltschaft kontrolliertwird. Seite 10 6. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 010 16 1867 und AK 16 2511 6.1