Auch in diesen Fälten haben sie in der Vorjahresstatistik zu erscheinen. Die unterschiedlichen Zahlen rühren somit daher, dass intern bei der Staatsanwaltschaft nach wie vor die bisherige Zählweise (Zählung ab Erfassung) Anwendung findet, während nach aussen die Zahlen der neuen Zählmethode (Zählung nach Eingang) kommuniziertwerden (Bericht über die Visitation bei der Staatsanwaltschaftam 15. April 2016, S. 3). Diesem Bericht kann auch entnommen werden, dass die Oberstaatsanwältindie Statistikfür den Amtsberichtvon Hand erstellt, indem sie die im Dezember eingegangenen Fälle, die erst im Folgejahr registriert werden, der Statistik hinzurechnen müsse.