Seite 7 4.2.2 Im Rahmen der Befragung führte die Oberstaatsanwältinzusätzlich aus (Protokoll,Frage 25), dass Staatsanwalt DD. im Dezember immer weg sei und die meistenvon ihnen noch Überzeit kompensierten. Staatsanwalt Y. und sie seien dann oft die einzigen, die noch dort seien und die Fälle aufteilenwürden. Deshalb bekomme sie im Dezember mehr Fäl- Ie. Zudem habe sie im Dezember keine Konferenzen und sonstigen Verpflichtungenals Oberstaatsanwältin. Im Januar, teilweise April und im Mai könne sie überhaupt nicht als Staatsanwältin arbeiten, sondern müsse als Oberstaatsanwältin amten.