Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschaftverständigt sich mit dem Polizeikommando mit einer (neuen) schriftlichenVereinbarung, wie die Fälle mit unbekannterTäterschaft zu handhaben sind. Die Beibehaltung der Registrierung dieser Fälle bei der Staatsanwaltschaft setzt eine Sichtung dieser Fälle durch einen Staatsanwalt und einen formellenAbschluss mittels unterzeichneter Nichtanhandnahmeverfügung voraus. Es ist sicherzustellen, dass eine Registrierungdieser Fälle binnen einer Woche nach deren Eingang erfolgt ist 4 4.1