Seite 5 und die Kanzleichefineine neue Lösung gefunden hätten. Später präzisiertedie Oberstaatsanwältin (Protokoll, Fragen 10 ff.), dass diese Lösung von der Kanzleichefin angestossen worden sei. Sie kenne diese Lösung nichtgenau; sie bekommedie Fälle jedoch nicht mehr zur Unterschrift. In der Statistik würden die Fälle aber immer noch als Nichtanhandnahmen registriert.