3.4 Im Rahmen der persönlichen Anhörung führte die Oberstaatsanwältin aus (Protokoll, Frage 8), dass die Lagerungvon Fällen gegen unbekannteTäterschaft bei der Kantonspolizei eine Eigenart in Obwatden gewesen sei. Die Schweizerische Strafprozessordnurlg schreibe seit 2011 nämlich vor, dass auch diese Fälle formell zu erledigen seien. Sie habe daher mit der damaligen Kripochefin nach einer Lösung gesucht, mit welcher die Polizei und die Staatsanwaltschaft nicht viel mehr Aufwand hätten. Es sei ihr bewusst, dass das Sekretariatvor allem in den ersten zwei Jahren viel mehr Arbeit gehabt habe.