Die Staatsanwaltschaft kritisiert im Themenbereich Pendenzenmanipulationweiter den Bereich unbekannte Täterschaft ohne jeglichen Ermittlungsansatz(Ziff. 1 lit. B). In früheren Jahren seien Fälle mit unbekannter Täterschaft, welche keinen Ermitttungsansatz aufgewiesen hätten (Bsp. Ski- und Snowboard- sowie Fahrraddiebstähleoder Parkschäden an Fahrzeugen), bei der Polizei registriertund gelagertworden. Die Oberstaatsanwältin habe im Verlaufe des Jahres 2014 verlangt, dass der Staatsanwaltschaft alle diese Fälle zur Registrierung weitergeitet würden. Sie habe dann diese Fälle per Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.