Diese Änderung der Zählung bei den Rechtshilfefällenwurde im Rahmen der jährlichen Visitationen des Obergerichts mit der Staatsanwaltschaftseitens der Oberstaatsanwältin nicht erwähnt. Die Angleichung der Zählung der verschiedenen Fallkategorienist jedoch zu begrüssen. Eine Pendenzenmanipulation ist darin jedenfalls nicht zu erblicken. Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Keine. Seite 4 3 3.1