2.3 Im Zuge der kantonalen Justizreform wurde bei der Fallstatistikder "normalen" Fälle eine neue Zählweise eingeführt, indem neu für jeden Beschuldigten eine Fallnummer vergeben wurde, während vorher nur jeder Fall eine Nummer trug (vgl. Amtsbericht über die Rechtspflege des Kantons Obwalden 2010 und 2011, S. 44). Diese neue Zählweise wurde offenbar im Bereich der Rechtshilfe nicht unmittelbar übernommen, sondern weiterhin, und bis 2014, nach dem bisherigen System, nämlich nach Fällen gezählt. Diese Änderung der Zählung bei den Rechtshilfefällenwurde im Rahmen der jährlichen Visitationen des Obergerichts mit der Staatsanwaltschaftseitens der Oberstaatsanwältin nicht erwähnt.