Im Jahr 2015 seien sodann von insgesamt 42 Rechtshilfeersuchen der Fall AK 040 15 65–79 15-fach,der Fall AK 040 15 1942-1975 7-fach und der Fall AK 040 15 48+487 4-fach erfasst. Während bei den beiden letzten Fällen die Oberstaatsanwältin nur je in einem Dossier tätig geworden sei, habe sie bei ersterem gar keine Rechtshilfehandlungenvorgenomrrien.