Die Staatsanwaltschaftweist im ThemenbereichPendenzenmanipulation zunächst auf den Bereich der Rechtshilfehin (Ziff. 1 lit.A) und dort auf zwei Sachverhaltskomplexevon 2014. Von insgesamt 39 Rechtshilfegesuchen habe die Oberstaatsanwältin im Verfahren AK 040 14 739-743 entsprechend den fünf Beschuldigtenden Fall 5-fach erfassen lassen. Im Fall AK 040 14 1652–1657 gar 6-fach. In letzterem Fall sei allerdings nur in einem Dossier ein Auftrag an die Kantonspolizeizur delegiertenEinvernahmeerfolgt.Im Jahr 2015 seien sodann von insgesamt 42 Rechtshilfeersuchen der Fall AK 040 15 65–79 15-fach,der Fall AK 040 15 1942-1975 7-fach und der Fall AK 040 15 48+487 4-fach erfasst.