von den Gerichten nicht oder nur unzureichend überprüftwerden können. Auch hier ist der Fokus auf das Erkennen und Korrigieren von systemischen Fehlern gerichtet. Das Obergericht aIs fachliche Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft überprüft auch Praxen der Staatsanwaltschaft als Ganzes, soweit diese im Rahmen der RechtsmIttelverfahren nicht oder nur im konkreten Fall überprüfbar sind, das heisst die Überprüfungder Praxis als solcher nichtmöglich ist.