Am 15., 22. und am 30. Januar 2019 befragte der Gerichtspräsident II die folgenden Personen mündlichzu Protokoll:OberstaatsanwältinAA. (BeI. 43 P1), Staatsanwalt DD. (BeI. 42 P1), eine Sekretärin der Staatsanwaltschaft(BeI. 43 P3), der stellvertretendeKantonsarzt (BeI. 45 P), RechtsanwaltR. (BeI. 43 P2), und eine Kantonspolizistin(BeI. 42 P2). Die im Urteil erwähnten Protokollstellen, werden mit "Protokoll, Frage und der jeweiligen Nummer) zitiert. Seite 2 EIwägungen 1 1.1