Der Gerichtspräsident II wies die Oberstaatsanwältin mit Schreiben vom 17. September 2018 auf die Möglichkeitzur Akteneinsichthin, von der sie im Folgenden Gebrauch machte und am 28. September 2018 einen Nachtrag zur Stellungnahmeeinreichte. Der Gerichtspräsident II gab der StaatsanwaltschaftObwalden Gelegenheit, zu beiden Dokumenten zu replizieren, was diese mit Schreiben vom 28. September 2018 und 2. Oktober 2018 tat. Die OberstaatsanwältËnduplizierteam 11. Oktober 2018.