{"Signatur": "OW_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2019-05-10", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/OW_UPL_001_AB-18-013-SKE_2019-05-10.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=102", "Checksum": "d8d59746afefbb8e6237bc08daa11b18"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AB 18/013/SKE"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Obergericht 10.05.2019 AB 18/013/SKE"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Obergericht 10.05.2019 AB 18/013/SKE"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Obergericht 10.05.2019 AB 18/013/SKE"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Teilweise Gutheissung einer Aufsichtseingabe der Staatsanwaltschaft Obwalden vom 19. Juli 2018. 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Oktober 2017 anstelle der während des Piketts abwesenden Oberstaatsanwältin als einzige Vertretung der Staatsanwaltschaft zu einem\nnicht unproblematischen aussergewöhnlichen Todesfall ausrücken müssen. Um die notwendige Obduktion anordnen zu können, habe sie die Oberstaatsanwältintelefonisch zu\nerreichen versucht, was ihr erst nach mehrfachen Versuchen gelungen sei. Die\nRechtspraktikantin habe sich vor diesem Hintergrund heillos überfordert gefühlt und habe\nschlaflose Nächte gehabt.\n\n19.2\n19.2.1\n\nDie Oberstaatsanwältin erwähnt in ihrer schriftlichen Stellungnahme, dass von \"in den Ohren liegen\" keine Rede sein könne. Sie könne sich auch nicht erinnern, je so etwas ausgesagt zu haben. Richtig sei, dass das Thema Pikett und die eigenständige Fallbearbeitung seit einigen Jahren Thema bei den Aufsichtsgesprächen mit dem Obergericht und\ndem Regierungsrat gewesen sei. Es sei dabei um die Diskrepanz zwischen der faktischen\nArbeitssituation infolge Personalmangel und ihren Aufgaben als Oberstaatsanwältin gemäss Stellenbeschriebgegangen. Zu ihrer Entlastung sei dann auch von einer ausserordentlichen Staatsanwaltsstelle von 70 % gesprochen worden. Dies habe sie sicher gegenüber den Staatsanwälten erwähnt. Sie könne sich nicht erinnern, mit dem Obergerichtspräsidentenl über den Pikettdienstdurch Praktikantengesprochen zu haben, wohl\naber an die Diskussion, ob Praktikanten selbständig Einvernahmen durchführen sollten.\nDavon habe er ihr vor allem in den ersten Praktikumsmonaten kIar abgeraten, gleichzeitig\njedoch betont, dass dies in ihrer Organisationskompetenzstehe. Sie habe am 8. März\n2016 die Praktikantin N. (mit Anwaltspatent und abgeschlossenen Praktika) für die unter-\n\nSeite 91\ngeordnete Pikettleistungeingesetzt. Ihre Nachfolgerwürden sporadisch ebenfalls eingesetzt. Wenn sie sie bei ihr selber einsetze, würden sie jedoch eng begleitet und beaufsichtigt. Die Einsätze bei den anderen Staatsanwälten könne sie nicht beurteilen.\n\n19.2.2\nZum Fall ’'J.'’ führtedie OberstaatsanwältËn\naus, dass sie im vorliegendenFallfür sie (die\nOberstaatsanwältin)nach X ausgerückt sei, jedoch jederzeit mit ihr in telefonischerVerbindung gestanden sei. Bei Bedarf wäre sie in 45 Minutenvor Ort gewesen. Die Praktikanten habe sie nichtfür das PËketteingesetzt, sondern sie seien einfach stellvertretend\nfür sie ausgerückt. Sie hätten auch immer in Kontakt mit ihr gestanden. Im vorliegenden\nFall wisse sie, dass sie telefonisch immer \"dabei\" gewesen sei und habe entsprechend\ngewusst, was dort geschehen sei (Protokoll, Frage 529).\n\n19.3\nDie Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Replik \"mit Nachdruck\", dass die Oberstaatsanwältinbei jeder passenden und unpassenden Gelegenheitgegenüber den Staatsanwälten\nDD. und Y. wahrheitswidrig behauptet habe, dass der Obergerichtspräsident I ihr schon\nseit Jahren in den Ohren liege, keinen PËkettdienstmehr zu leisten, da dies nicht zu ihrem\nAufgabenbereich gehöre. Da sie diese Aussage auch auf dem Gang getätigthabe, könnten dies auch Sekretariatsmitarbeiterinnen bezeugen. Eine entsprechende Bestätigung\nlieferteeine Sekretärin anlässlich der Befragung (Protokoll, Fragen 25 ff.)\n\nEbenso unterstrich die Staatsanwaltschaft ihre Aussage, dass die Oberstaatsanwältin geäussert habe, der Obergerichtspräsident1habe sein ausdrückliches Einverständnisgegeben, die Rechtspraktikanten für den Pikettdienst einzusetzen. Weiter habe sie dem Obergerichtspräsidenten I wohl per E-Mail mitgeteilt,keine Rechtspraktikanten für Einvernahmen einzusetzen, trotzdem sei dies bei ihr gängige Praxis.\n\n19.4\n19.4.1\nIn ihrer Duplik räumt die Oberstaatsanwältin ein, dass Praktikanten seit 2017, teils unter\nAufsicht eines Staatsanwalts, teils selbständig Einvernahmen durchführten. Diese Praktikanten hätten allerdings ihr Anwaltspraktikum schon abgeschlossen und würden nur noch\nzum Sammeln weiterer Erfahrung als Praktikanten weiterarbeiten. Dieses Problem werde\nsich aber ab November 2018 bis auf Weiteres mangels Praktikantenstellevon selber lösen. Der Obergerichtspräsident I habe ihr dies nie erlaubt (Protokoll, Frage 254). Im Gespräch mit ihm, ungefähr im Jahre 2012, sei das auch noch kein Thema gewesen. Später\nseien dann andere Praktikantengekommen, die schon weiter und etwas älter gewesen\nseien. Sie habe dann selbst einmal entschieden, dass diese – teilweise unter Aufsicht – in\n\nSeite 92\nleichterenFällen oder auch bei Einsprachen selbständig arbeiten bzw. diese selbständig\ndurchführen könnten. Das habe sie mit dem Obergerichtspräsidenten 1 nicht mehr besprochen, sondern in ihrer Amtsführung einfach so entschieden, weil diese Praktikumsstelle auch als Entschädigung für fehlende Aufstockungen bei der Staatsanwaltschaft begründet worden sei. Es sei nie ein Thema gewesen, diese Praktikanten formell als\nStaatsanwaltsassistentennach GOG einzusetzen; auch nicht bei den Einvernahmen, die\nsie immer als Praktikant unterzeichnet hätten.\n\n"}