{"Signatur": "OW_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2019-05-10", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/OW_UPL_001_AB-18-013-SKE_2019-05-10.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=102", "Checksum": "d8d59746afefbb8e6237bc08daa11b18"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AB 18/013/SKE"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Obergericht 10.05.2019 AB 18/013/SKE"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Obergericht 10.05.2019 AB 18/013/SKE"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Obergericht 10.05.2019 AB 18/013/SKE"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Teilweise Gutheissung einer Aufsichtseingabe der Staatsanwaltschaft Obwalden vom 19. Juli 2018. 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Dabei ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde von Polizeiangehörigen nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Polizeikommando bzw. der Regierungsrat darstellt.\n\nMassnahmen: Diese Zuständigkeitsordnungist bei den zuständigen Stellen bekanntzumachen und künftige Fälle, die an die Staatsanwaltschaft gelangen, zur Erledigung an die\nentsprechenden Stellen weiterzuleiten.\n\nSeite 68\n14.10\nEs ist ausserdem unklar, was die Oberstaatsanwältin mit der Bemerkung meint, es handle\nsich im vorliegenden Fall um ein \"internes Verfahren\". Staatsanwalt DD. betont, dass es\nsolche Verfahren nicht gebe und eine solche Bezeichnung \"eine unzulässige Kreation der\nOberstaatsanwältin\" darstelle (Protokoll, Frage 37). Die Oberstaatsanwältin selber führte\nauf die entsprechende Frage aus, ein internes Verfahren sei eines, das \"nicht offiziellmit\nder StPO geregelt\"werde; zudem handle es sich um disziplinarischeVerfahren, die es bei\nder Polizei auch noch gebe (Protokoll, Fragen 354 f.). Richtigerweise ist die Bezeichnung\n\"interneVerfahren\" zu vermeiden, da die Bezeichnung zum einen keinen terminus technicus darstellt und zum anderen verwirrlich ist.\n\n14.11\n14.11.1\n\nDas vorliegende Verfahren stellt kein personalrechtliches Verfahren innerhalb der Staatsanwaltschaftdar. Nur solche Verfahren könnten dem eigenen Personal vorenthaltenund\nentsprechend die Dokumente nicht oder nur teilweiseim Tribuna registriertwerden. Unklar ist vor diesem Hintergrund,weshalb sich hier nur bruchstückhafteUnterlagen im Tribuna befinden. Wenn eine Zuständigkeit der Oberstaatsanwältin – wie sie annimmt – für\nsolche Fälle bestehen würde, wären entsprechend sämtliche Akten im Tribuna bzw. im\nPapierdossier abzulegen. Wie bereits angeführt, fehlen im vorliegenden Dossier jedoch\ndie relevanten Akten.\n\n14.11.2\nDie Sekretärin erwähnt, dass es normalerweisekein Dokument gebe, das nicht im Tribuna zu finden sei, wenn die Staatsanwaltschafteinen Fall dazu bearbeite. Die grosse Ausnahme bilde allerdingsdie Oberstaatsanwältin.Es gebe sehr viele Belege, die in ihren\nFällen nicht im Tribuna vorhanden seien. Mit \"Vergessen\" habe das nichts zu tun und ein\nMuster sei auch nichterkennbar. Das Verhalten der Oberstaatsanwältinführe dazu, dass\nalte Dokumenteteilweiseüberschrieben würden und nicht mehr vorhanden seien oder die\nneuen nicht abgespeichert würden und Ihrerseitsfehlten (Protokoll, Fragen 4 ff.).\n\n14.11.3\nDie Oberstaatsanwältin erklärte anlässlich der Befragung (Protokoll, Fragen 356 ff.), dass\njahrelang nicht alle Fälle registriert worden seien, vor allem nicht die Fälle der Oberstaatsanwaltschaft;dies aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes,oder weil sie den Zugang noch nicht gehabt habe. Inzwischen würden diese Beschwerdefälle teilweise bei den\n''090ern\"-Nummern\nerfasst, aber es werde dort nicht alles abgelegt,sondern auch im\nRMS unter \"Führung\". Das sei jetzt auch schon zwei, drei Jahre, seit sie das RMS hätten.\n\nSeite 69\nVorher sei das Digitale bei ihr auf dem Computer unter \"G\" respektive teilweise noch unter\n\"P\" abgespeichert, das andere sei im Schrank abgelegt worden.\n\nWeisungen/Massnahmen/Empfehlungen\nDie Oberstaatsanwaltschaft und alle Staatsanwälte haben sämtliche Verfahren im Tribuna\nzu registrieren bzw. abzuspeichem. Davon ausgenommen sind einzig staatsanwaltsinterne, personalrechtliche Fälle. Überschreibungen bisher bestehender Dokumente sind zu\nunterlassen.\n\nEmpfehlungen: Die Erstellung von Dokumenten im Tribuna soll grundsätzlich durch das\nSekretariat der Staatsanwaltschaft erfolgen. Es ist zu prüfen, ob eine Sammlung von Musterdokumenten angefertigt bzw. allenfalls vorhandene Dokumente ergänzt werden sollen.\nDeren richtige Benutzung ist durch eine interne Schulung sicherzustellen.\n\n14.12\n\nNicht sachgerecht erscheint die vorliegende Verfahrensführung im Zusammenhang mit\ndem Anzeiger A. Dass die Oberstaatsanwältinmehrere Gespräche mit ihm gehabt hat,\nerscheint nicht ungewöhnlichund kann sogar sinnvollsein. Gleichwohl bleibtdie Qualität\ndieser Gespräche unklar, zumal keine Gesprächsprotokolleerstelltworden sind. Wenn\nsich – wie die Oberstaatsanwältin schriftlich ausführt – im Verlauf der Gespräche abgezeichnet hat, dass keine weiteren Massnahmen zu ergreifen sind, hätte dies auch entsprechend festgehalten werden müssen. Im Rahmen der Befragung ergänzte die Oberstaatsanwältin (Protokoll, Fragen 359 ff.), dass sie vielleichtzwei oder drei Telefonate mit\ndem Anzeiger gehabt habe, zudem sei er auch einmal persönlichvorbeigekommen. Sie\nmache sich Handnotizen, wenn Leute, die sehr unzufrieden seien, mit ihr sprechen wollten. In einemanderen, aktuellenFall habe sie nach mehrerenGesprächen am Ende einen Bericht verfasst. Sie habe aber auch dort nicht die einzelnen Gespräche protokolliert.\nDa nehme sie einfach die Wut des Bürgers entgegen. Das habe für sie eben auch nichts\nmit StPO-Strafverfahren zu tun. Man könne das aber natürlichändern.\n\nWeisungen/Massnahmen/Empfehlungen\nWeisung: Die Oberstaatsanwaltschaft und die übrigen Staatsanwälte haben künftig über\nsämtliche persönlichen und telefonischen Gespräche, die einen bestimmten hängigen Fall\nbetreffen, eine mindestens einfache Gesprächsnotiz zu erstellen, die zu akturieren ist.\n\n"}