5.1 Zeitliche Vergleichsbasis zu den mit dem angefochtenen Einspracheentscheid vom 15. November 2019 beurteilten Verhältnissen bildet der Sachverhalt, auf dessen Grundlage die Allianz mit Verfügung vom 19. Juli 2011 eine Rente bei einem Invaliditätsgrad von 46% zusprach. 5.2 5.2.1 Grundlage für die ursprüngliche Rentenverfügung vom 19. Juli 2011 bildete das neurologische Gutachten des Schweizerischen Instituts für Versicherungsmedizin (SIVM) vom 5. Mai 2011 (bg.Bel. 376). Der Neurologe Dr. med. C.__ stellte folgende Diagnosen: