3.2 Die Beschwerdeführerin macht sowohl eine massgebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes als auch eine wirtschaftliche Veränderung im Zeitpunkt der Verfügung vom 11. April 2016 geltend. 3.3 Strittig und zu prüfen ist, ob wegen einer wesentlichen Veränderung des Gesundheitszustandes oder der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für eine Revision gegeben sind. 4.