C. Die Allianz schloss mit Beschwerdeantwort vom 3. Februar 2020 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. D. Am 12. Februar 2020 verfügte die Verfahrensleitung den Beizug der Akten der Invalidenversicherung. E. Mit Replik vom 16. März 2020 und Duplik vom 14. April 2020 erneuerten die Parteien ihre Rechtsbegehren. Damit war der Rechtsschriftenwechsel abgeschlossen.