Die Versicherte konnte in Zusammenarbeit mit dem Case Management der Allianz sowie der Invalidenversicherung die Handelsschule abschliessen und zur Informations- und Dokumentations-Assistentin mit Abschluss im August 2009 umgeschult werden. Mit Verfügung vom 19. Juli 2011 (bg.Bel. 393) schloss die Allianz den Fall ab und sprach der Versicherten eine Invalidenrente entsprechend einem Invaliditätsgrad von 46% ab 1. Januar 2011 sowie eine Integritätsentschädigung von 50% zu. Die Rentenverfügung blieb unangefochten.