Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Allianz vom 15. November 2019. . 2 Sachverhalt: A. a. Die 1981 geborene A.__ (Versicherte und Beschwerdeführerin) war seit dem 2. August 2001 bei der B.__ tätig und damit bei der Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft AG (Allianz) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, als sie im Oktober 2002 mit dem Fahrrad verunfallte und sich ein Schädelhirntrauma mit multiplen intracerebralen Blutungen sowie eine Claviculafraktur rechts zuzog.