{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2021-06-02", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_24398_2021-06-02.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/24398", "Checksum": "cede1aeb739afeca571d9b724e3d43b7"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["24398"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 02.06.2021 24398"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 02.06.2021 24398"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 02.06.2021 24398"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung (SV 20 2)"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:05:28", "Checksum": "d3386c706197490e48a745f4eab94622", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 02.06.2021 24398\nRegeste:\nUnfallversicherung (SV 20 2)\n\nAus psychiatrischer Sicht erfülle die Versicherte sämtliche Kriterien nach ICD-10 für ein\norganisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma. Sie weise Gedächtnisstörungen auf,\nhabe Lernschwierigkeiten, Konzentrationsstörungen, reagiere mit geistiger Ermüdung bei\nBelastungen. Zudem bestehe auch eine sonstige organische Persönlichkeits- und\n13\n\nVerhaltensstörung mit affektiver Affektarmut bis zur Affektstarre aufgrund der Schädigung des\nGehirns. Die Versicherte sei vermindert flexibel, vermindert stressbelastungsfähig, vermindert\numstellfähig und verfüge über eine deutlich verminderte psychische Belastbarkeit. Auch aus\npsychiatrischer Sicht müsse von einer deutlichen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit\nausgegangen werden (S. 73).\n\nDie Gutachter hielten fest, dass alle kognitiven Symptome unter der Diagnose organisches\nPsychosyndrom nach Schädelhirntrauma zusammengefasst und mit den bildgebend\ndokumentierten posttraumatischen Veränderungen am Gehirn korrelieren würden. Auch die\n2009 aufgetretenen epileptischen Anfälle, die aktuell unter Therapie nicht mehr aufträten,\nseien mit den strukturellen Gehirnveränderungen zu erklären (S. 74 Ziff. 7.1.3). Alle kognitiven\nDefizite wie die Probleme mit der geteilten Aufmerksamkeit, die erhöhte Interferenzanfälligkeit,\ndie verminderte Belastbarkeit, die vermehrte Ermüdbarkeit, Lernschwierigkeiten sowie\nallgemeine Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Erschöpfungsgefühle, Reizbarkeit,\nGedächtnis- und Schlafstörungen, verminderte Belastungsfähigkeit bei Stress und bei\nemotionalen Reizen seien mit dem organischen Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma\nbzw. mit der Diagnose «sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund\neiner Schädigung des Gehirns nach Unfall» zu erklären. Dies gelte auch für die\nposttraumatisch aufgetretene Epilepsie (S. 74 f. Ziff. 7.1.4). Eine psychische Fehlverarbeitung\ndes Unfallereignisses wurde explizit ausgeschlossen (S. 76 Ziff. 7.2.3).\n\nInsgesamt seien seit der Begutachtung vom 5. Mai 2011 keine neuen diagnostischen Aspekte\nhinzugekommen; es persistiere das organische Psychosyndrom sowie auch die Tendenz bei\nvermehrter Belastung mit mangelnder Flexibilität zu reagieren, was unter der Diagnose\n«sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Schädigung des\nGehirns nach Unfall» zusammengefasst worden sei. Unter Kenntnis des Verlaufs seit 2011 bis\ndato sei die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit im SIVM Gutachten vom Mai 2011 zu\noptimistisch gewesen. Die dazumal attestierte 80%ige Arbeitsfähigkeit habe die Versicherte,\nwie der Verlauf gezeigt habe, nicht aufrechterhalten können. Sie sei am Arbeitsort als\nBibliothekarin überfordert und erschöpft gewesen, weshalb sie diese Stelle im April 2012\naufgegeben habe. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sie am Arbeitsplatz aufgrund\nihrer verminderten Belastbarkeit, bedingt durch das organische Psychosyndrom, überfordert\ngewesen sei (S. 77 Ziff. 7.3.1).\n14\n\nFormal neu sei die Diagnose «sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung\naufgrund einer Schädigung des Gehirns nach Unfall». Es liege aber keine eigentliche\nVeränderung des Gesundheitszustandes vor. Diese Problematik habe bereits im Zeitpunkt der\nBegutachtung 2011 bestanden, sei aber nicht als Diagnose formuliert worden (S. 78 Ziff.\n7.3.2).\n\nDie unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als\nExportassistentin hängt von äusseren Umständen ab. Es sind Umgebungsreize gemeint. In\neinem ruhigen Umfeld, in dem die Versicherte für sich arbeiten könne, scheine eine 50%ige\nArbeitsfähigkeit halbtags der Leistungsfähigkeit zu entsprechen, wobei von einer zusätzlichen\nRendementverminderung im Bereich von 20% auszugehen sei. Eine identische Tätigkeit in\neinem Grossraumbüro sei kaum möglich (S. 78 Ziff. 7.4.1.1).\n\nDie Versicherte sei in allen Tätigkeiten überfordert, bei denen Stress und ein hektisches\nUmfeld bzw. Zeitdruck herrsche, wo hohe Ansprüche an Qualität, Effizienz und Leistung\ngefordert seien. Auch eine vermehrte Reizüberflutung wie z.B. Telefonate, gleichzeitige\nKonferenzen und Gespräche mit Mitarbeitern, würden zu einer Überforderung führen und\nkönnten nicht ausgeführt werden (S. 78 f. Ziff. 7.4.1.2).\n\nIn adaptierten Tätigkeiten, die in einem ruhigen Umfeld stattfinden, ohne Stress und Hektik,\nTätigkeiten, welche sie für sich selbst an einem Arbeitsplatz erledigen könne, bei denen sie\nnicht von Reizen überflutet werde und nicht mehrere Dinge gleichzeitig erledigen müsse,\nbestehe eine Arbeitsfähigkeit von 50% mit einem leichten Rendement von circa 10% (S. 79\nZiff. 7.4.2.1). Die Tätigkeit beim Handelsregisteramt sei als ideal anzusehen (S. 80 Ziff.\n7.4.2.2).\n\n5.4\nInsgesamt konnten die Gutachter keine neuen Befunde erheben, mithin keine wesentliche\nVeränderung des Gesundheitszustandes ausmachen. Die neu gestellte Diagnose der\n«sonstigen organischen Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Schädigung\ndes Gehirns nach Unfall» erfasst Befunde, die schon bei der monodisziplinären Begutachtung\n2011 bestanden hätten, aber nicht als Diagnose formuliert worden seien. Unter Kenntnis des\nVerlaufs seit 2011 bis dato erachteten die Gutachter die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit des\ndamaligen Gutachters als zu optimistisch.\n15\n\n6.\n\n6.1\n\n"}