{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2021-06-02", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_24398_2021-06-02.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/24398", "Checksum": "cede1aeb739afeca571d9b724e3d43b7"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["24398"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 02.06.2021 24398"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 02.06.2021 24398"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 02.06.2021 24398"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung (SV 20 2)"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:05:28", "Checksum": "d3386c706197490e48a745f4eab94622", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 02.06.2021 24398\nRegeste:\nUnfallversicherung (SV 20 2)\n\nDie aktuelle Tätigkeit als I&D-Assistentin bzw. Handbuchbinderin in der E.__ sei bereits besser\ngeeignet als die frühere, um ein höheres Arbeitspensum über längere Zeit zu bestehen (S. 24\nZiff. 3.2.2). Sie habe wegen den hohen Anforderungen an Konzentration und Fehlerquote\njedoch nicht standhalten können und das Pensum von 80% auf 60% reduzieren müssen (S.\n26 Ziff. 2a). Die Versicherte sei der Meinung, dass sie in einer stärker handwerklich orientierten\nTätigkeit, bei welcher die erwähnten ungünstigen kognitiven Inhalte nicht oder kaum aufträten,\neine Arbeitsfähigkeit von mindestens 80% möglich wäre. Geeignet sein könnten Tätigkeiten\nlandwirtschaftlicher Art (z.B. Gärtnerei), eventuell Sicherheits- oder\nQualitätssicherungsaufgaben. Denkbar seien seines Erachtens auch Betreuungsaufgaben\n11\n\neventuell, pflegerische Tätigkeiten. Die ihm vorschwebenden Tätigkeiten dürften kognitive\nAnsprüche stellen, allerdings nicht an ein hohes Leistungsvermögen gebunden sein.\nTätigkeiten, die bei hohen Leistungserwartungen eine konstant hohe Konzentration erfordern,\neine geringe Fehlerquote zuliessen und überdies durch externe Bedingungen (Telefonate,\nGrossraumbüro etc.) die Ablenkbarkeit schürten, seien als dauerhafter Arbeitsplatz ungeeignet\n(S. 24 Ziff. 3.2.2).\n\n5.2.2\nAusgehend von einer Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Exportassistentin von\n40% mit einer zusätzlichen Leistungseinbusse von 20% und einer Arbeitsfähigkeit von 80% in\neiner angepassten Tätigkeit, errechnete die Allianz anhand der statistischen\nDurchschnittswerte der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für\nStatistik, Tabelle TA1 2008, Anforderungsniveau 4, einen Invaliditätsgrad von 46%.\n\n5.3\nDas im Rahmen der Rentenrevision eingeholte interdisziplinäre Gutachten des Zentrums für\nMedizinische Begutachtungen (ZMB) vom 27. Oktober 2015 basiert auf den Untersuchungen\ndes Internisten Dr. med. F.__, des Orthopäden Dr. med. G.__, des Neurologen Dr. med. H.__,\ndes Psychiaters Dr. med. I.__ und des Neuropsychologen lic. phil. J.__ (bg.act. 456). Die\nGutachter stellten folgende Diagnosen:\n\nStatus nach Fahrradsturz mit schwerem Schädelhirntrauma am 14.10.2002\n− ausgedehnte Kontusionsblutungen fronto-temporo-parietal links und pariental rechts, «shearing injuries»\nfronto-parietal links, Subdural- und Subarachnoidalblutung links; nicht dislozierte mediale und laterale\nOrbitawandfaktur rechts; Hämatosinus ethmoidalis rechts\n− Status nach Implantation einer Hirndrucksonde rechts frontal am 14.10.2002\n− Status nach Hemicarniektomie links am 15.10.2002 bei massiver Hirnschwellung\n− Status nach Wiedereinsetzen des Knochendeckels am 30.01.2003\n− klinisch sensomotorisches Hemisyndrom rechts und Aphasie\n− Claviculafraktur rechts (konservative Therapie)\nresiduell:\n− Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma\n− sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Schädigung des Gehirns nach\nUnfall\n− Smyptomatische Epilepsie mit sekundär generalisierten Anfällen 01/2009 und 08/2009\n− unter antieptileptischer Abschirmung anfallsfrei\n− anamestisch Verdacht auf intermittierenden benignen paroxysmalen Lagerungsschwindel im Sinne einer\nCanalolithiasis\n− Sensibilitätsstörung am lateralen linken Fuss\n12\n\n− Status nach rezidivierend depressiven Störungen, aktuell remittiert\n− Migräne ohne Aura\n− Tinnitus aurium seit ca. 1994\n− Status nach Velounfall am 04.06.2008 mit\n− Kniekontusion rechts, Kopf-/HWS-Distorsion\n− Status nach Ulnaabsprengfraktur Handgelenk links 12/2000\n− substituierte Hypothyreose seit circa 10/2014\n\nIm Rahmen der interdisziplinären Konsensbesprechung wurden aus internistischer und\northopädischer Seite keine Unfallfolgen festgehalten (S. 72 Abs. 3 f.). Die\nNackenbeschwerden konnten aus orthopädischer Sicht nicht objektiviert werden (S. 74 Ziff.\n7.1.3).\n\nAus neurologischer Sicht wurde das schwere Schädelhirntrauma mit ausgedehnter\nKontusionsblutung cerebral bestätigt. Residuell würden kognitive Defizite im Rahmen eines\norganischen Psychosyndroms nach Schädelhirntrauma persistieren. Die symptomatische\nEpilepsie mit sekundär generalisierten Anfällen sei unter antiepileptischer Abschirmung mit\nTegretol soweit behandelt, dass die Versicherte anfallsfrei sei. Im Vordergrund stünden die\nkognitiven Defizite, anamnestisch in erster Linie mit einer verminderten Belastbarkeit\nrespektive vermehrten Ermüdbarkeit. Auch die Probleme auf emotionaler Ebene seien bei\nfrontaler (v.a. linksseitiger) Hirnschädigung auf der Basis einer organisch-traumatischen\nGrundlage zu erklären. Die von der Versicherten beschriebenen intervallartig auftretenden\nKopfschmerzen seien im Rahmen einer Migräne ohne Aura zu sehen. Der beidseitige Tinnitus\nsei prätraumatisch vorbestehend und stehe nicht im Vordergrund. Aus neurologischer Sicht\nsei seit Jahren von einem Endzustand auszugehen. Im Vordergrund stünden die kognitiven\nund emotional-affektiven Probleme als Folge des erlittenen Schädelhirntraumas mit\nstruktureller Hirnschädigung (S. 72 Abs. 5).\n\nIn der neuropsychologischen Untersuchung habe sich eine deutlich beeinträchtigte Merkfähigkeit für Texte, eine Überforderung am Telefon, eine deutlich verlangsamte Reaktionszeit\nund eine Unsicherheit im Links-/Rechts-Schema von Körperteilen gezeigt. Unter Berücksichtigung der prämorbid überdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit der Explorandin müsse\nvon einer leichten bis mittelschweren neuropsychologischen Beeinträchtigung ausgegangen\nwerden (S. 72 f. Abs. 6).\n\n"}