5. Das gerichtliche Verfahren bezüglich fürsorgerischer Unterbringung ist kostenlos (Art. 44 Abs. 1 EG ZGB). 11 Demgemäss erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. 2. Die Beschwerdeführerin ist umgehend zu entlassen. 3. Das Verfahren ist kostenlos. Die Gutachterkosten im Umfang von Fr. 1'913.40 gehen zu Lasten des Staates. Die Gerichtskasse Nidwalden wird angewiesen, der Gutachterin Dr. med. C.__ das Honorar von Fr. 1'913.40 auszubezahlen. 4. Zustellung dieses Entscheids an: