Bezüglich des der Beschwerdeführerin angelasteten Wohnungsbrandes wird durch die Gutachterin ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin nach ihren Angaben etliche Kartonschachteln, in welchen Milch verpackt gewesen sei, gelagert habe. Diese Schachteln habe sie schmerzbedingt noch nicht entsorgen können. Sie habe darum versucht, einen Teil des Kartons in der Badewanne zu verbrennen. Sie habe nur wenig angezündet, habe dies aber völlig unterschätzt. Es sei sehr heiss geworden und es habe sich sofort Rauch entwickelt. Es sei eine dumme Idee gewesen, sie würde das auch nie mehr machen. Die Badewanne sei nur leicht beschädigt gewesen, sie habe das gut reinigen können.