Sodann habe während der Exploration keine Psychose festgestellt werden können. Die Gutachterin hält jedoch klar fest, dass aufgrund der Akten, den Angaben mit jahrelanger Isolation zu Hause, keine Erwerbsfähigkeit und einer IV-Rente auf eine chronische Erkrankung zu schiessen sei. Diese könne unter anderem im Bereich einer Persönlichkeitsstörung oder einer schweren Traumafolgestörung angesiedelt werden. Gestützt darauf kam sie zum Schluss, dass kein Zweifel bestehe, wonach eine psychiatrische Erkrankung vorliege.