Bezüglich der Frage nach einer psychischen Störung kam Dr. med. C.__ in ihrem Kurzgutachten zunächst zum Schluss, dass die Diagnose der paranoiden Schizophrenie nicht bestätigt werden könne, weder aufgrund der Akten, des Psychostatus bei Eintritt in die Klinik noch aufgrund des von ihr erhobenen Psychostatus. Diese Diagnose sei wohl einfach übernommen worden. In Bezug auf die akute Psychose, aufgrund welcher vorliegend eine FU angeordnet wurde, stellt die Gutachterin fest, dass eine solche gemäss Eintrittsstatus ebenso nicht bestätigt werden könne. Sodann habe während der Exploration keine Psychose festgestellt werden können.